Der Suntrol Portal Dienst wird eingestellt und ab Anfang 2024 erfolgt keine weitere Verarbeitung
von Daten. Solarteure mit über 50 Anlagen haben die Möglichkeit, zum Solytic Portal zu wechseln,
das bereits verschiedene HEMS-Technologien überwacht und attraktive Angebote für die technische
Betriebsführung bietet.
Interesse? Melden Sie sich hier: Wechseln Sie jetzt zum Solytic
Monitoring.
Wir möchten Sie rechtzeitig über Ihre Datenexportoptionen informieren. Stellen Sie bitte sicher,
dass Sie Ihre Daten sichern!
Standard Export:
Über das Suntrol Portal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten jederzeit selbst zu exportieren.
Nutzen Sie dazu bitte die Exportfunktionen der Diagramme. Das Portal wird bis Ende März 2024 dazu
weiterhin für Sie erreichbar sein, auch wenn die Datenannahme und -verarbeitung voraussichtlich zum
31.12.2023 gestoppt wird.
Premium Export:
Wir wurden inzwischen oft von Suntrol-Nutzern um Unterstützung gebeten, darum haben wir einen
teilautomatisierten Export-Service entwickelt, der Ihnen die Arbeit abnimmt und den wir Ihnen
bereitstellen können.
Für einen umfassenden Export Ihrer Daten bis einschließlich dem 31.12.2023 können Sie einen Premium
Export bei uns ab Januar 2024 beauftragen. Sie erhalten dann eine .tar.gz Datei mit 5-minütigen
Leistungsdaten (täglich in separaten Dateien), täglichen Ertragsdaten (monatlich in separaten
Dateien) und monatlichen Ertragsdaten (jährlich in einer separaten Datei) für die gesamte Historie
Ihrer Anlage. Zusätzlich sind die Stammdaten Ihrer Anlage (Name, Adresse usw.) enthalten. Für diesen
Service wird eine Aufwandsgebühr von 200 € pro PV-Anlage fällig.
Registrieren Sie sich hier für diesen Service.
Sie erhalten im Januar 2024 eine Rechnung. Mit der Überweisung bestätigen Sie den Auftrag und
bestellen kostenpflichtig den Premium Export bei uns.
Beispiel Premium Export für den Zeitraum Juli 2023 bis August 2023: Example_Premium_Data_Export.tar.gz
The Suntrol Portal service will be discontinued and no further processing of data will take place
from beginning of 2024. Solar installers with more than 50 systems can switch to the Solytic Portal,
which already monitors various HEMS technologies and provides attractive offers for technical
operational management.
Interested? Sign up here: Switch to Solytic
Monitoring now.
We would like to inform you about your data export options. Please make sure you back up your data!
Standard Export:
Via the Suntrol Portal, you have the option of exporting your data yourself at any time. To do this,
please use the export functions of the diagrams. The portal will continue to be accessible to you
until end of March 2024, even if data processing is expected to be stopped around 31.12.2023.
Premium Export:
We have often been asked for support by Suntrol users, so we have developed a semi-automated export
service that does the work for you.
For a comprehensive export of your data up to and including 31.12.2023, you can order a premium
export from us from January 2024 onwards. You will receive a .tar.gz file with 5-minute performance
data (daily in separate files), daily yield data (monthly in separate files) and monthly yield data
(yearly in a separate file) for the entire data history of your plant that is available in the
Suntrol portal. In addition, the master data of your system (name, address, etc.) are included. An
expense fee of €200 per PV system is due for this service.
Register for this service here. You will
receive an invoice in January 2024. With the bank transfer, you confirm the order and order the
premium export from us for a fee.
Example Premium Export for the period July 2023 to August 2023: Example_Premium_Data_Export.tar.gz
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren, entgeltlichen Nutzungsrechtes an dem vertragsgegenständlichen online Portals SOLYTIC. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Software für die im Softwarebestellschein maximal angegebene Anzahl an Photovoltaikanlagen. Für weitere als die im Softwarebestellschein angegebene maximale Anlagenanzahl kann jederzeit eine Aufstockung des Lizenzpaketes schriftlich angemeldet werden.
1.2. Betrieb
Der Betrieb der Software erfolgt auf einem Server des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer hierzu die kostenlose Nutzung der entsprechenden Server des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber sorgt seinerseits kostenlos für die Datensicherung dieser Server. Die Datensicherung erfolgt mittels gespiegelter Festplatten und Speicherung auf entsprechend geeigneten Speichermedien.
1.3. Zugang
Zugriff und Nutzung der Software durch den Lizenznehmer erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über den dem Lizenznehmer durch den Lizenzgeber zugewiesenen Mandanten erreichbar.
1.4. Der Lizenznehmer hat, sofern im Einzelfall zutreffend, die Eigenschaften der Software gemäß der Pilotumgebung zur Kenntnis genommen und erkennt sie als bestehendes Vertragsrecht an. Etwaige Abweichungen des Pilotsystems zum Echtsystem sind von ihm binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab erstmaliger Nutzung bzw., sofern es sich um nicht offensichtliche Abweichungen handelt, binnen 2 Wochen ab ihrer Feststellung schriftlich geltend zu machen.
2.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem im Softwarebestellschein festgelegten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei ist berechtigt, im Falle eines Jahresvertrags die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende, oder im Falle eines monatlichen Abos vor Ablauf des laufenden Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend. Kann die Zustellung der Kündigung nicht bewirkt werden, da der Empfänger verzogen ist und seine neue Anschrift dem anderen Vertragspartner nicht mitgeteilt hat, so gilt die Kündigung mit dem fristgerechten Versuch der Zustellung an die alte Anschrift als rechtzeitig bewirkt.
2.2. Außerordentliche Kündigung Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen, wenn,
2.2.1. die jeweils andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung begeht und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung behebt oder
2.2.2. der Lizenznehmer zweimal hintereinander mit der Zahlung seiner monatlichen Lizenzgebühren in Verzug kommt. In diesem Fall schuldet der Lizenznehmer der SOLYTIC GmbH die rückständigen monatlichen Lizenzgebühren, sowie die Zahlung der monatlichen Lizenzgebühr bis zum nächst möglichen ordnungsgemäßen Kündigungstermin. Zuzüglich ist der Lizenznehmer zum Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR sowie zur Zahlung der angefallen Bankspesen und Bearbeitungsgebühren verpflichtet. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung auf Wunsch des Lizenznehmers wird die laufende monatliche Lizenzgebühr bis zum nächst möglichen ordnungsgemäßen Kündigungstermin in Rechnung gestellt.
2.3. Folgen der Beendigung Mit der Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer die Benutzung der Software einstellen und alle ihm überlassenen Originalunterlagen, alle Kopien sowie die Dokumentationen vollständig und ohne Beschädigung rechtzeitig zum Vertragsende (Poststempel des Einlieferungsscheins) an die SOLYTIC GmbH zurückgeben. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
3.1. Nutzungsumfang Der Lizenznehmer erhält gemäß den im Softwarebestellschein aufgeführten Bedingungen das einfache, auf die Dauer des Vertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software zu eigenen Zwecken. Darüber hinaus ist er berechtigt, Unterlizenzen bis zu der im Softwarebestellschein angegebenen maximalen Anzahl eigenständig zu vergeben. Vertragsbeziehungen zwischen Dritten und der SOLYTIC GmbH werden hierdurch in keinem Fall begründet. Die dem Lizenznehmer übertragenen Rechte fallen nach Ende des Vertrages ohne weitere Rechtshandlung auf den Lizenzgeber zurück.
3.2. Nutzungsbeschränkung Die Nutzung ist auf die im Softwarebestellschein festgelegte maximale Zahl der Nutzer in der Institution des Lizenznehmers beschränkt. Die Nutzung der Programme durch im SOLYTIC Portal nicht notierte Dritte ist unzulässig. Die abgerufenen Dokumente dürfen vom Lizenznehmer nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme oder Dokumente, ist unzulässig. Der Lizenznehmer zahlt für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € an die SOLYTIC GmbH. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich die SOLYTIC GmbH vor.
3.3. Veränderungsverbot Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt Copyright-Vermerke, Kennzeichnungen und/oder Eigentumsangaben an dem/den Programm/en oder Dokumentationsmaterial zu verändern.
3.4. Überprüfungsrecht Der Lizenzgeber ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber die zur Überprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.5. Erlöschen des Nutzungsrechts bei Missbrauch Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt, ohne dass es einer Erklärung bedarf, wenn der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen des Vertrages verstößt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich für diesen Fall, die Software, alle Kopien sowie die Dokumentationen nach Wahl der SOLYTIC GmbH vollständig und ohne Beschädigung herauszugeben.
3.6. Dem Lizenznehmer wird durch den Lizenzgeber ein ständiger und uneingeschränkter Zugang zu seinen Anlagendaten gewährt. Der Zugang wird z.B. durch einen direkten Datenexport aus dem SOLYTIC Portal ermöglicht.
4.1. Gewerbliche Schutzrechte Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Marken, Seriennummern, Urheberrechts- oder sonstige Eigentumsvermerke oder andere Identifikationsmerkmale der Software zu entfernen oder zu verändern.
4.2. Unberechtigter Zugang Der Lizenznehmer verpflichtet sich zudem, die Zugangsdaten und das Passwort geheim zu halten sowie den Missbrauch durch Dritte zu verhindert; er stellt überdies sicher, dass die in seinem Unternehmen tätigen Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Gegenüber Mitarbeitern ist ausdrücklich auf die Einhaltung dieser AGB sowie der Vorschriften des deutschen Urheberrechts hinzuweisen.
4.3. Technische Voraussetzungen Der Lizenznehmer ist weiterhin dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
4.4. Mitwirkungspflichten Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Lizenzgeber obliegt es dem Lizenznehmer, nach Information durch den Lizenzgeber die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen. Soweit die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der vom Lizenzgeber erbrachten Leistungen voraussetzt, dass bei den vom Lizenznehmer eingesetzten Rechnern bestimmte Einstellungen vorgenommen werden wie Akzeptanz von Cookies oder Aktivierung von Java Script etc., obliegt es dem Lizenznehmer, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich schließlich, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Virusschäden, die durch entsprechende Software hätten abgewehrt werden können.
4.5. Rechtsverletzung Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber unverzüglich unterrichten, sobald er Kenntnis von dem Missbrauch eines gewerblichen Schutzrechtes nach 4.1. dieser AGB erlangt. Bei Missbrauch ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zu sperren. Ein von dem Lizenznehmer zu vertretener Missbrauch stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und berechtigt daher den Lizenzgeber zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von 2.2.a) dieser AGB.
5.1. Die Vertragsparteien beachten die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichten sich im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
5.2. Der Lizenzgeber erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur im Auftrag des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist als Auftraggeber gemäß § 11 Abs.1 BDSG für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Der Lizenznehmer erteilt dem Lizenzgeber mit der Auftragserteilung einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Vorgaben aus § 11 BDSG.
5.3. Die Rohdaten sind Eigentum des Erzeugers. Bei Kündigung durch den Lizenznehmer bzw. der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Lizenzgeber nach Aufforderung durch den Lizenznehmer arbeits- und firmenbezogene Geräte, Dokumente und Unterlagen, sowie das gesamte sonstige Material zurückzugeben. Der Lizenznehmer erklärt mit Vertragsabschluss, dass er versteht, dass eine Trennung zwischen Rohdaten und den veredelten Daten im System nicht möglich ist und folglich eine Rückgabe in der Form nicht realisierbar ist. Der Lizenznehmer erhält auf Aufforderung hin einen vollständigen Export seiner historischen Anlagendaten, z.B. zum Zweck eines Anbieterwechsels.
6.1. Änderungsbefugnis Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Inhalte der jeweiligen Software zu verändern oder einzuschränken oder Inhalte auszutauschen. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung der dem Lizenznehmer verfügbaren Inhalte, so ermäßigt sich die vom Lizenznehmer zu leistende Vergütung.
6.2. Updates Die SOLYTIC GmbH nimmt Updates zu Programmen und / oder Programmdaten vor, sobald diese als notwendig und zweckdienlich angesehen werden.
7.1. Zahlung der Lizenzgebühr Der Lizenznehmer verpflichtet sich an die SOLYTIC GmbH die jeweilige Lizenzgebühr als Gegenleistung für die Einräumung der Rechte zu zahlen. Die Höhe der monatlichen Lizenzgebühr für das dem Lizenznehmer eingeräumte Nutzungsrecht ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket und der maximalen Anzahl weiterer gewünschter Unter-Lizenzen. Die Preise sind dem Softwarebestellschein zu entnehmen. Alle angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Lizenznehmer wird die Software nur dann vollständig und dauerhaft nutzen können, sofern er die Lizenzgebühr bezahlt.
7.2. Fälligkeit Die Lizenzgebühr ist nach Lieferung/Freischaltung des Mandanten monatlich oder jährlich, jedoch in Vorschussform (ab Beginn des ersten vollen Kalendermonats) fällig. Darin enthalten sind alle Kosten für Updates und Upgrades. Die Lizenzmiete wird im Wege des Banklastschriftverfahrens entrichtet. Für Lizenzmieten und Gebühren, die nicht im Banklastschriftverfahren entrichtet werden, wird gemäß dem Softwarebestellschein eine separate Aufwandsgebühr berechnet.
8.1. Datenschutz Der Lizenznehmer wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass der Lizenzgeber die Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bearbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
8.2. Geheimhaltungspflicht Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die dem Lizenzgeber bekanntwerdenden Vertragsdaten von Kunden des Lizenznehmers. Dies gilt auch im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung, unabhängig aus welchem Grund die Vereinbarung beendet wird.
9.1. Verantwortung des Lizenznehmers Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich korrekte meta-Daten Angaben der Photovoltaikanlage/n die mit der SOLYTIC Monitoring Software verbunden werden soll/en bereitzustellen.
9.2. Mängel Die SOLYTIC GmbH gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit nicht mit Mängeln behaftet ist. Als Mängel gelten Abweichungen der Software von der in den AGB beschriebenen Leistungsbeschreibung oder wenn die SOLYTIC GmbH die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Lizenznehmer nicht wirksam einräumen konnte.
9.3. Mängelanzeige Der Lizenznehmer wird ggf. auftretende Mängel der SOLYTIC GmbH unverzüglich schriftlich mitteilen und dabei angeben, wie sich der Sachmangel äußert, auswirkt, unter welchen Umständen er auftritt und wie er nach Ansicht des Lizenznehmers einzustufen ist.
9.4. Rechte des Lizenznehmers bei Mängel Sofern die SOLYTIC GmbH nach Eingang der Mängelanzeige tatsächlich einen Mangel festgestellt hat, wird sie sich bemühen, den Mangel zeitnah zu beheben. Gelingt ein derartiger Behebungsversuch nicht innerhalb eines angemessenes Zeitraums, schlägt er auch innerhalb einer weiteren, vom Lizenznehmer angemessen zu setzenden Frist fehl, und stellt die SOLYTIC GmbH keine Lösung zur Verfügung, so kann der Lizenznehmer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche die Vergütung herabsetzen (mindern) oder den von dem Mangel betroffenen Vertragsteil kündigen. Sind etwa gemeldete Sachmängel nicht SOLYTIC GmbH zuzurechnen, wird der Lizenznehmer der SOLYTIC GmbH den Zeitaufwand und die anfallenden Kosten jeweils zu geltenden Sätzen vergüten.
9.5. Ausschluss der Mängelhaftung Unbeschadet der Regelung Ziffer 9.1. die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für anfängliche Mängel gem. 536a BGB ausgeschlossen.
10.1. Haftung Die SOLYTIC GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln an der SOLYTIC Software.
10.2. Beschränkung Für sonstige Schäden haftet die SOLYTIC GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und soweit die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Vertragssoftware typisch und vorhersehbar sind. Eine Gewährleistung ist zudem ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, insbesondere, wenn er seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4.4. verletzt.
10.3. Ausschluss Der Lizenzgeber ist nicht für die Qualität der vom Lizenznehmer an den SOLYTIC Server übertragenen Rohdaten der Photovoltaik Anlage verantwortlich. Weiter haftet der Lizenzgeber nicht für die Richtigkeit der zum SOLYTIC Server übertragenen Rohdaten und ebenfalls nicht für die inhaltliche Haftungssicherheit und/oder Richtigkeit der Ergebnisse. Darüber hinaus übernimmt die SOLYTIC GmbH keine Haftung für Dritt- und Fremdapplikationen.
10.4. Betriebsbereitschaft Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass es der SOLYTIC GmbH nach Stand der Technik nicht möglich ist, eine 24-stündige Betriebsbereitschaft eines Internetservers zu garantieren. Die Bereitstellung des Portals ist durch Dritte, einschließlich aber nicht ausschließlich der Serverbereitstellung, beeinflusst. Die SOLYTIC GmbH hat auf die Betriebsbereitschaft dieser Drittanbieter keinen Einfluss.
10.5. Fehlerfreiheit Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass die vollständige Fehlerfreiheit eines Computerprogramms nicht gewährleistet werden kann.
10.6. Datengüte und -Verfügbarkeit Die SOLYTIC GmbH nutzt zur Erbringung ihrer Leistungen u.a. Daten und Informationen, die von Dritten ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften und Qualitätsmerkmale bezogen werden. Sie haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte. Die SOLYTIC GmbH liefert Daten aus verschiedenen Informationsquellen, auf deren Datengüte und Datenverfügbarkeit sie keinen Einfluss hat. Die Lieferung der Wetterdaten und Einstrahlungsberechnungen, sofern zutreffend, basiert ebenfalls auf Drittquellen, auf deren Güte und Verfügbarkeit die SOLYTIC GmbH keinen oder nur bedingten Einfluss nehmen kann. SOLYTIC übernimmt keine Haftung für Datenlücken und garantiert keine Vollständigkeit der Daten von Drittquellen. Eine Nutzung dieser Daten zu sonstigen kommerziellen Zwecken oder eine Weitergabe dieser Daten an Dritte durch den Lizenznehmer ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
11.1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Software- und Lizenzverträge der Firma SOLYTIC GmbH Anwendung.
11.2. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die mit dem Vertrag verfolgten Ziele am nächsten kommen. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
11.3. Geltendes Recht Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, soweit sie dem Inhalt dieses Vertrages zuwiderlaufen.
11.4. Gerichtsstand Erfüllungsort ist Berlin, der Sitz der SOLYTIC GmbH. Ist der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne von § 1 HGB und erfolgt die Nutzung der Software für den Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers und hat der Lizenznehmer keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Lizenzgebers.
11.5. Änderungen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.6. Bonitätsprüfung Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten beziehen wir von der Info Score Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, Bonitätsprüfung auf Basis mathematisch, statistischer Verfahren von der Firma INFORMA GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim.